Das Honorar
Unsere Honorarabrechnung
Die Honorarberechnung besteht im Allgemeinen aus den aufgewendeten Stunden, gefahrenen Kilometern und Barauslagen, sowie aus einem Organisationshonorar, welches für Einsatzplanung, Einsatzleitung, Berichte, Besprechungen, Telefonate, berechnet wird.
In manchen Fällen kann auch eine Pauschalabrechnung vereinbart werden.
Ein konkretes Honorarangebot können wir erst nach Kenntnis des Leistungsumfanges für Ihren speziellen Fall machen.
Wichtiger Hinweis: Gemäß § 1295 ABGB können in vielen Fällen aus dem Titel des Schadenersatzes die gesamten Detektivkosten vom Schädiger zurückgefordert werden.
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