Faire Konditionen, volle Kostenkontrolle:
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Transparenz ist die Basis unserer Zusammenarbeit. Wir kalkulieren unsere Leistungen fair und nachvollziehbar, damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Berufsdetektiv Patrick Reiterer – Ihr Partner für effiziente Ermittlungen

Die Frage nach den Kosten für einen Privatdetektiv in Wien ist eine der häufigsten, die uns erreicht. Ein faires Honorar spiegelt die Qualität, Diskretion und gerichtliche Verwertbarkeit der Ergebnisse wider. Wir arbeiten nach klaren Richtlinien: Unsere Erfahrung ermöglicht eine effiziente Einsatzplanung, unsere Expertise sorgt für rechtssichere Beweise, und durch unsere Autorität erzielen wir Ergebnisse, auf die Sie vertrauen können.


„Ein seriöser Detektiv wird Ihnen niemals einen Pauschalpreis ohne Detailkenntnisse nennen. Mein Ziel ist es, für jedes Budget die effektivste Ermittlungsstrategie zu finden. In der Honorarvereinbarung legen wir den Rahmen fest, damit es für Sie am Ende keine Überraschungen gibt.“
- Detektiv Patrick Reiterer

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Wie setzt sich das Honorar zusammen?

Jeder Fall ist einzigartig. Die Kosten hängen maßgeblich von den aufgewendeten Stunden, der Anzahl der eingesetzten Detektive, gefahrenen Kilometern und Barauslagen, sowie aus einem Organisationshonorar, welches für Einsatzplanung, Einsatzleitung, Berichte, Besprechungen, Telefonate, berechnet wird. Ob gerichtsverwertbare Beweismittelsicherungen, Observationen oder Recherchen – wir besprechen alle finanziellen Details bereits im kostenlosen Erstgespräch.

„Qualität in der Ermittlungsarbeit bedeutet, dass jeder Euro in echte Ergebnisse und gerichtsverwertbare Fakten investiert wird.“

- Berufsdetektiv Patrick Reiterer

Honorar-Struktur & Kosten-Checkliste

Um Ihnen eine Orientierung zu bieten, folgt unsere Honorar-Gestaltung einem klaren Schema:

  • Kostenloses Erstgespräch: Die Analyse Ihres Falls und die erste Beratung sind für Sie unverbindlich und kostenfrei.

  • Stundensätze: Die Verrechnung erfolgt in der Regel auf Basis von festgelegten Stundensätzen pro eingesetztem Detektiv.

  • Kilometergeld: Kilometerberechnung pro geleistetem Kilometer (für An-, Ab- und Einsatzfahrten).

  • Barauslagen: Notwendige Spesen (z. B. Parkgebühren, Fahrscheine oder beobachtungsbedingte Konsumation).
  • Pauschalabrechnung: In manchen Fällen kann auch diesbezüglich eine individuelle Vereinbarung getroffen werden.

  • Kostendeckelung: Auf Wunsch vereinbaren wir ein Budgetlimit, über das hinaus ohne Ihre explizite Freigabe keine weiteren Kosten entstehen.

  • Detaillierte Abrechnung: Sie erhalten mit Ihrem Abschlussbericht eine transparente Auflistung aller erbrachten Leistungen.

Einblicke in die Praxis

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  • „Die Professionalität und Diskretion des Teams haben uns beeindruckt. Die Ermittlungen waren gründlich und effizient, und wir wurden stets über den Fortschritt informiert. Wir können die Detektei Reiterer uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!“

    Simplit Baden
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  • „Professionell, zuverlässig, korrekt, erfahren.“

    Dagmar Exl-Biedermann
    5 Sterne auf Google

  • „Der beste und zuverlässigste Detektiv in Wien. Äußerst gute Verbindungen, hervorragende Erfahrung. Habe ihn schon mehrfach beauftragt und er hat immer das erwartete Ergebnis zu einem guten Preis geliefert.“

    Adam H
    5 Sterne auf Google

  • „Freundlich, kompetent, professionell und flexibel. Kann ich nur weiterempfehlen.“

    Ursula Gerstner
    5 Sterne auf Google

  • „Von meiner Erkenntnis der Detektei Reiterer, kann ich Herrn Reiterer zu 100% weiterempfehlen. Auch wenn es in meinem Fall etwas schwierig war, da diese Aktion in Frankreich passierte, hat die Detektei alles versucht und unternommen was in diesem Fall möglich war. Also, jederzeit wieder Herr Reiterer.“

    Ralf Kirchmayr
    5 Sterne auf Google

FAQ - Häufige Fragen zum Honorar

Die Stundensätze variieren je nach Komplexität und Fachbereich (z. B. Wirtschaft vs. Privat). Wir nennen Ihnen nach der Erstanalyse einen verbindlichen Stundensatz.

Eine branchenübliche Anzahlung (Akontozahlung) ist bei Auftragserteilung vorgesehen, um die operative Einsatzbereitschaft sicherzustellen.

Ja, laut ständiger Rechtsprechung (z. B. § 1295 ABGB) können Detektivkosten unter bestimmten Voraussetzungen als Kosten der notwendigen Beweisführung vom Verursacher zurückgefordert werden.

Für klar abgrenzbare Leistungen können wir oft Pauschalhonorare anbieten.

Die Erstellung des detaillierten Berichts und die Aufbereitung des Beweismaterials sind Teil unserer Dienstleistung und werden nach Aufwand verrechnet.

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