Das Honorar

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Unsere Honorarabrechnung

Die Honorarberechnung besteht im Allgemeinen aus den aufgewendeten Stunden, gefahrenen Kilometern und Barauslagen, sowie aus einem Organisationshonorar, welches für Einsatzplanung, Einsatzleitung, Berichte, Besprechungen, Telefonate, berechnet wird.

In manchen Fällen kann auch eine Pauschalabrechnung vereinbart werden.

Ein konkretes Honorarangebot können wir erst nach Kenntnis des Leistungsumfanges für Ihren speziellen Fall machen.

Wichtiger Hinweis: Gemäß § 1295 ABGB können in vielen Fällen aus dem Titel des Schadenersatzes die gesamten Detektivkosten vom Schädiger zurückgefordert werden.

Überzeugen Sie sich selbst von der Qualität unserer Leistungen.
Wir helfen Ihnen gerne. Nehmen Sie Kontakt mit unserer Detektei auf.

Sie können uns auch telefonisch erreichen:

0664 / 508 40 96

Sie benötigen Hilfe von unserer Detektei?

Dann sind Sie bei uns genau richtig. Schreiben Sie uns jetzt, welches Problem Sie haben und wir werden uns so rasch wie möglich mit einer Lösung bei Ihnen melden.

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